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Konkurs des Energieversorgers

Wenn Sie einen Vorschuss an einen Energieversorger gezahlt haben, der inzwischen in Konkurs gegangen ist, können Sie über regsol.be eine Forderung beim Insolvenzverwalter einreichen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie erst dann mit einer Rückzahlung rechnen können, wenn die verschiedenen Kategorien von Gläubigern, deren Schulden zuerst bezahlt werden müssen, vollständig beglichen wurden.

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