Garantie auf Auto: Wahlmöglichkeit zwischen Ersatz, Reparatur, Preisminderung oder Vertragsauflösung
Weist Ihr Auto einen Defekt auf und befindet es sich noch in der Garantiezeit? Sie haben die Wahl zwischen kostenlosem Ersatz oder Reparatur. Die Reparaturen müssen kostenlos sein, d. h. es dürfen z. B. keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden.
Ist die Reparatur oder der Ersatz nicht möglich oder für den Verkäufer mit übermäßigen Kosten verbunden, können Sie eine Preisminderung oder sogar die Auflösung des Kaufvertrags verlangen. Beachten Sie bitte, dass Sie wegen eines geringfügigen Mangels nicht die Auflösung des Kaufvertrags verlangen können. Es obliegt dem Verkäufer zu beweisen, dass es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.
Sie können auch in folgenden Situationen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen:
- der Verkäufer weigert sich, die Auto zu reparieren oder zu ersetzen;
- es liegt erneut ein Mangel am Fahrzeug vor, obwohl der Verkäufer versucht hat, ihn zu reparieren oder zu ersetzen;
- der Mangel ist so schwerwiegend, dass er eine sofortige Preisminderung oder Auflösung des Kaufvertrags rechtfertigt;
- der Verkäufer kann die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder ohne ernsthafte Unannehmlichkeiten für Sie durchführen.
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