Der Verkäufer ist verpflichtet, Garantie zu geben
Haben Sie ein Produkt gekauft (z. B. ein Auto, einen Kühlschrank, Möbel, ein Smartphone, Kleidung usw.)? Dann muss der Verkäufer Ihnen nach der Lieferung bis zu 2 Jahre Garantie bieten. Diese Garantie gilt für einen Mangel, der das Produkt für den normalen Gebrauch untauglich macht. Dies wird als gesetzliche Garantie bezeichnet.
Bei Gebrauchtwaren kann die Garantiezeit kürzer sein, sie muss jedoch mindestens 1 Jahr betragen. Außerdem muss der Verkäufer Sie deutlich darauf hinweisen, sonst beträgt die Garantiezeit automatisch 2 Jahre.
Die gesetzliche Garantie gilt auch für Bäume , Pflanzen und Sträucher, Zubehör wie Batterien und digitale Waren und Dienstleistungen (z. B. Software, die zum Zeitpunkt des Kaufs auf Ihrem Smartphone oder Laptop installiert wurde).
Auch für Tiere gilt die gesetzliche Garantie, allerdings nur für einen Zeitraum von 1 Jahr (weitere Informationen).
Die gesetzliche Garantie gilt nicht für fließendes Wasser und Gas, Strom, verkaufte oder gerichtlich beschlagnahmte Güter sowie für unbewegliches Vermögen (Grundstück, Haus usw).
Sie müssen den Verkäufer so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag, an dem Sie den Mangel entdeckt haben, über den Mangel informieren. Sie können mit dem Verkäufer eine längere Laufzeit vereinbaren. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihren Kauf nachweisen können, z. B. durch eine Quittung oder einen Liefernachweis.
Sie müssen nicht beweisen, dass der Fehler bereits bei der Lieferung des Produkts vorhanden war. Es obliegt dem Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht vorhanden war.
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