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Pauschalreise: Preiserhöhung

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kann der Preis nur dann erhöht werden, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, zusammen mit einer Erklärung, wie die Preiserhöhung berechnet wurde.

Der Preis kann nur erhöht werden, wenn dies zurückzuführen ist auf eine Änderung

  • der für die Reise geltenden Wechselkurse
  • der Transportkosten, einschließlich Treibstoffkosten
  • der Gebühren und Steuern, die für bestimmte Dienstleistungen zu zahlen sind

Sie müssen den Reiseveranstalter bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise schriftlich oder per E-Mail über die Preiserhöhung informieren.

Wenn die Erhöhung mehr als 8 % des Gesamtpreises beträgt, können Sie den Vertrag ohne Entschädigung kündigen. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter Ihnen die erhaltenen Beträge unverzüglich erstatten.

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