Höchstdauer eines Telekommunikationsvertrags und stillschweigende Verlängerung
Telekommunikationsverträge dürfen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben. Das Gesetz sieht auch vor, dass Sie einen Telekommunikationsvertrag mit einer Anfangslaufzeit von bis zu 12 Monaten abschließen können.
Ein Telekommunikationsanbieter kann einen befristeten oder unbefristeten Vertrag durch einen neuen befristeten Vertrag ersetzen. Dazu ist jedoch Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich. Ohne schriftliche Vereinbarung bleibt der ursprüngliche Vertrag in Kraft und wird bei seinem Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Im Falle einer (stillschweigenden) Verlängerung wird Ihr derzeitiger befristeter Vertrag zum Ablaufdatum in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Der Betreiber muss Sie darüber informieren. Der unbefristete Vertrag kann jederzeit kostenlos und mit einer Frist von höchstens zwei Monaten gekündigt werden.
Diese Vorschriften gelten für einen Verbraucher oder ein Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten.
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