Energieversorger ändert Vorschussbetrag Ihrer Stromrechnung
Sie vereinbaren mit Ihrem Energieversorger die Methode zur Berechnung Ihres Vorauszahlungsbetrags.
Ihr Energieversorger kann eine Änderung des Vorauszahlungsbetrags vorschlagen, muss dies aber begründen. Es reicht nicht aus, nur den geschätzten Verbrauch zu nennen. Sie haben immer das Recht, eine Änderung des Vorauszahlungsbetrags abzulehnen. Ihr Versorger kann die Anpassung nur dann in Rechnung stellen, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen oder innerhalb von 15 Tagen keine Einigung erzielen.
Sie können auch selbst eine Überprüfung Ihrer Vorschussrechnung beantragen. Der Energieversorger kann Ihren Antrag (teilweise) ablehnen, muss dies aber anhand der vereinbarten Berechnungsmethode begründen. Es ist nicht ausreichend, nur den geschätzten Verbrauch zu nennen.
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Falsche oder unklare Energierechnung
Mahngebühren für Energierechnungen
Energieversorger ändert Vorschussbetrag Ihrer Stromrechnung
Energieversorger weigert sich, eine (kostenlose) Rechnung zuzustellen
Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Energierechnungen
Zusätzliche Gebühren für die Verweigerung des Lastschrifteinzugs von Energierechnungen
Energierechnungen oder andere Mitteilungen von einem AnbieterEnergieversorger, mit dem Sie keinen Vertrag haben
Verdächtige Mitteilung eines Inkassobüros, Gerichtsvollziehers, Anwalts für eine Energierechnung
Sonstiges

