Energieversorger weigert sich, eine (kostenlose) Rechnung zuzustellen
Ihr Energieversorger ist verpflichtet, Ihnen eine Rechnung auszustellen. Dafür dürfen Ihnen keine Kosten angerechnet werden.
Wenn Sie eine elektronische Rechnung ablehnen, dürfen Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Ihr Energieversorger kann Ihnen jedoch einen Rabatt gewähren, um die elektronische Rechnungsstellung zu ermutigen.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der eine elektronische Rechnung vorsieht, erhalten Sie keine Papierversion mehr. Sie können die elektronische Rechnung dann nicht ablehnen. Ihr Energieversorger muss Ihnen dies jedoch deutlich mitteilen, damit Sie in voller Kenntnis der Sachlage zustimmen.
Erhalten Sie normalerweise eine Rechnung in Papierform und plötzlich ohne Ihre Zustimmung eine elektronische Version? Dann können Sie dies beanstanden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website der FÖD Wirtschaft.
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Falsche oder unklare Energierechnung
Mahngebühren für Energierechnungen
Energieversorger ändert Vorschussbetrag Ihrer Stromrechnung
Energieversorger weigert sich, eine (kostenlose) Rechnung zuzustellen
Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Energierechnungen
Zusätzliche Gebühren für die Verweigerung des Lastschrifteinzugs von Energierechnungen
Energierechnungen oder andere Mitteilungen von einem AnbieterEnergieversorger, mit dem Sie keinen Vertrag haben
Verdächtige Mitteilung eines Inkassobüros, Gerichtsvollziehers, Anwalts für eine Energierechnung
Sonstiges

