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Kauf/Verkauf eines Gebrauchtwagens (Car-Pass)

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kaufvertrag eine Beschreibung des Zustands des Fahrzeugs und seiner Teile beizufügen. Darüber hinaus muss der Verkäufer Ihnen einen gültigen Car-Pass mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs aushändigen.

Wenn der Verkäufer Ihnen keinen gültigen Car-Pass aushändigt, können Sie den Kauf rückgängig machen.

Verkaufen Sie selbst ein Auto an eine Privatperson (nicht an einen Selbstständigen/ein Unternehmen)? Dann sind Sie auch verpflichtet, dem Käufer einen gültigen Car-Pass auszuhändigen.

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