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Falsche Rechnung

Ist Ihre Rechnung nicht korrekt? Wenn dies der Fall ist, sollten Sie dies dem Verkäufer deutlich und begründet mitteilen. Dies geschieht am besten schriftlich, per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.

Sie haben das Recht, die von Ihnen bestrittenen Beträge vorerst nicht zu zahlen. Den Betrag, den Sie nicht bestreiten, zahlen Sie am besten sofort.

Wenn Sie sich für eine Zahlung entscheiden, bevor Sie die Rechnung beanstanden, ist es ratsam, auf dem Zahlungsbeleg anzugeben: „Zahlung unter Vorbehalt“. Auf diese Weise erklären Sie, dass Sie zahlen, aber Ihre Rechte in Bezug auf die strittigen Beträge behalten.

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