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Verspätete oder nicht erhaltene Rechnung

Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung der Ware oder Dienstleistung eine Rechnung erhalten. Es gilt jedoch eine allgemeine Verjährungsfrist von 10 Jahren für Schulden. Rechnungen, die nach dieser Frist eingehen, sind nicht mehr gültig. Es gibt einige Ausnahmen, wie Gas-, Strom- und Wasserrechnungen, für die andere Regeln gelten.

Behauptet das Unternehmen, die Rechnung verschickt zu haben, aber Sie haben sie nicht erhalten? Überprüfen Sie dann zunächst, ob die angegebene (E-Mail-)Adresse korrekt ist. Wenn die Adresse falsch ist, können Sie das Unternehmen bitten, auf Mahngebühren zu verzichten. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Das Unternehmen muss Ihren Einwand berücksichtigen und darf erst dann Gebühren erheben, wenn es Ihre Argumente widerlegt hat.

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