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Kontaktaufnahme durch ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt wegen Telekommunikationsrechnungen

Wenn Sie eine Telekommunikatiosnrechnung nicht bezahlen, kann Ihr Anbieter ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt einschalten.

Inkassobüros müssen beim FÖD Wirtschaft registriert sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen sie die Verbraucher nicht anschreiben oder kontaktieren.

Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, sich beim FÖD Wirtschaft zu registrieren, müssen aber bei ihrem jeweiligen Berufsverband registriert sein. Ob ein Gerichtsvollzieher registriert ist, kann auf der Website der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer überprüft werden. Einen Anwalt finden Sie auf der Website der Orde van Vlaamse Balies oder auf der Website der Kammer der französisch- und deutschsprachigen Anwaltschaften Belgiens.

Bevor der Telekommunikationsanbieter ein Inkassobüro einschalten kann, muss er Ihnen zunächst eine schriftliche Mahnung schicken. Sie müssen eine Frist von 15 Tagen erhalten, um auf dieses Mahnschreiben zu reagieren.

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