Mahngebühr für Telekommunikationsrechnung
Die erste Mahnung für eine unbezahlte Rechnung muss kostenlos sein. Bei späteren Mahnungen dürfen die Gebühren 10 Euro pro Mahnung nicht überschreiten.
Die Möglichkeit, Gebühren zu erheben, muss in den Verkaufsbedingungen erwähnt werden, wobei die Höchstbeträge für verspätete Zahlungen der Verbraucher an die Unternehmen zu berücksichtigen sind.
Konkret bedeutet dies, dass die folgenden Beträge nicht überschritten werden dürfen:
- ein Pauschalbetrag von 20 Euro, wenn der geschuldete Betrag 150 Euro oder weniger beträgt;
- 30 Euro, zuzüglich 10 % des fälligen Betrags bei Summen zwischen 150,01 Euro und 500 Euro, wenn der fällige Restbetrag zwischen 150,01 Euro und 500 Euro liegt;
- 65 Euro, plus 5 % des fälligen Betrags bei einer Summe über 500 Euro, mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro, wenn der fällige Betrag 500 Euro übersteigt.
Darüber hinaus darf der Telekommunikationsanbieter für jeden Verzugstag höchstens den gesetzlichen Zinssatz (5,25 %) verlangen.
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