Online-Verkauf von Arzneimitteln
Der Online-Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist in Belgien verboten. Apotheken dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts persönlich an Patienten ausgeben.
Apotheken dürfen Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung nur dann online zum Verkauf anbieten, wenn ihre Website bei der Föderalen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) und bei der Apothekerkammer registriert ist. Die Liste der registrierten Internetseiten ist auf der FAAG-Website zu finden.
Viele Websites, auf denen Arzneimittel zum Verkauf angeboten werden, erwecken einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck, aber nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Oft handelt es sich dabei um Websites mit irreführenden Informationen, auf denen illegale Produkte verkauft werden. Die Qualität dieser Medikamente ist also nicht garantiert, und sie können gefährlich sein.
Auf der Website der FAAG finden Sie alle Informationen über Arzneimittel in Belgien.
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